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§ 2 SächsVertrVO (Sachsen) — Streitigkeiten vor den Verfassungsgerichten

Sächsische Vertretungsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen wird der Freistaat Sachsen durch das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vertreten.