Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsVertrVO · SächsGVBl. 2023 Nr. 10, S. 124, Fsn-Nr. 111-8.1/3

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Vertretung des Freistaates Sachsen in gerichtlichen Verfahren

12 Normen · ausgefertigt 04.04.2023 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Allgemeine Bestimmung
  3. § 2 Streitigkeiten vor den Verfassungsgerichten
  4. § 3 Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Arbeitsgerichten
  5. § 4 Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
  6. § 5 Verfahren vor den Finanzgerichten
  7. § 6 Verfahren vor den Sozialgerichten
  8. § 7 Vertretung in besonderen Verfahren
  9. § 8 Selbsteintritt und Übertragung
  10. § 9 Entgegennahme von Mitteilungen über Abtretungen, Beschlüsse und Benachrichtigungen
  11. § 10 Zustellung an eine nicht zuständige Stelle
  12. § 11 Übergangsvorschrift
  13. § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten