Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Straßengesetz
SächsStrG§ 1 Geltungsbereich
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Straßen. Für die Bundesfernstraßen gilt es nur, soweit es diese Straßen ausdrücklich erwähnt.