Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Richtergesetz
SächsRiG§ 1 Grundsatz
Stand: 26.08.2026
Die rechtsprechende Gewalt obliegt den Richterinnen und Richtern. Sie sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie sprechen Recht im Namen des Volkes.