Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Kommunalabwasserverordnung

SächsKomAbwVO

§ 7 Zusätzliche Anforderungen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Zusätzliche öffentlich-rechtliche Anforderungen an Abwasseranlagen oder Abwassereinleitungen, die aufgrund des Wasserhaushaltsgesetzes oder des Sächsischen Wassergesetzes oder aufgrund einer nach diesen Gesetzen erlassenen Rechtsverordnung gestellt werden, bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für die Anforderungen an die Stickstoffeliminierung.

§ 6 § 8