Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Kommunalabwasserverordnung
SächsKomAbwVO§ 7 Zusätzliche Anforderungen
Stand: 26.08.2026
Zusätzliche öffentlich-rechtliche Anforderungen an Abwasseranlagen oder Abwassereinleitungen, die aufgrund des Wasserhaushaltsgesetzes oder des Sächsischen Wassergesetzes oder aufgrund einer nach diesen Gesetzen erlassenen Rechtsverordnung gestellt werden, bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für die Anforderungen an die Stickstoffeliminierung.