Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Justizgesetz

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§ 1 Oberlandesgericht, Land- und Amtsgerichte

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsJG/1#abs-1 (1) Das Oberlandesgericht für den Freistaat Sachsen hat seinen Sitz in Dresden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsJG/1#abs-2 (2) Die Landgerichte haben ihren Sitz

1. in Chemnitz mit Zuständigkeit für die Amtsgerichtsbezirke Aue-Bad Schlema, Chemnitz, Döbeln, Freiberg und Marienberg;

2. in Dresden mit Zuständigkeit für die Amtsgerichtsbezirke Dippoldiswalde, Dresden, Meißen, Pirna und Riesa;

3. in Görlitz mit Zuständigkeit für die Amtsgerichtsbezirke Bautzen, Görlitz, Hoyerswerda, Kamenz, Weißwasser und Zittau;

4. in Leipzig mit Zuständigkeit für die Amtsgerichtsbezirke Borna, Eilenburg, Grimma, Leipzig und Torgau;

5. in Zwickau mit Zuständigkeit für die Amtsgerichtsbezirke Auerbach, Hohenstein-Ernstthal, Plauen und Zwickau.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsJG/1#abs-3 (3) Die Amtsgerichte haben ihren Sitz in Aue-Bad Schlema, Auerbach/Vogtl., Bautzen, Borna, Chemnitz, Dippoldiswalde, Döbeln, Dresden, Eilenburg, Freiberg, Görlitz, Grimma, Hohenstein-Ernstthal, Hoyerswerda, Kamenz, Leipzig, Marienberg, Meißen, Pirna, Plauen, Riesa, Torgau, Weißwasser/O.L., Zittau und Zwickau.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsJG/1#abs-4 (4) Die Bezirke der Amtsgerichte umfassen Landkreise, Kreisfreie Städte und Gemeinden nach Maßgabe der Anlage zu diesem Gesetz.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsJG/1#abs-5 (5) Das Staatsministerium der Justiz kann durch Rechtsverordnung Zweigstellen eines Amtsgerichts errichten und auflösen sowie den Zweigstellen bestimmte sachliche und örtliche Zuständigkeiten übertragen, wenn dies nach den örtlichen Verhältnissen geboten ist.

Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsJG/1#abs-6 (6) In Bautzen bestehen eine auswärtige Kammer für Handelssachen, eine auswärtige Strafvollstreckungskammer sowie auswärtige Zivil- und Strafkammern des Landgerichts Görlitz. Diese sind zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz, soweit nicht einzelne Geschäfte durch die Geschäftsverteilung an dem Stammgericht oder den auswärtigen Kammern konzentriert sind oder gesetzliche Vorschriften andere Zuständigkeiten vorsehen. Für die Anzahl der auswärtigen Kammern gilt § 9 entsprechend.

§ 2