Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Ingenieurgesetz

SächsIngG

§ 12 Ingenieurkammer Sachsen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsIngG/12#abs-1 (1) Die Ingenieurkammer Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dresden. Sie führt ein Dienstsiegel mit dem Wappen des Freistaates Sachsen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsIngG/12#abs-2 (2) Die Ingenieurkammer Sachsen kann Untergliederungen bilden.

§ 11 § 13