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§ 12 SächsIngG (Sachsen) — Ingenieurkammer Sachsen

Sächsisches Ingenieurgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Ingenieurkammer Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dresden. Sie führt ein Dienstsiegel mit dem Wappen des Freistaates Sachsen.

(2) Die Ingenieurkammer Sachsen kann Untergliederungen bilden.