Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Informationssicherheitsgesetz
SächsISichG§ 1 Zweck des Gesetzes
Stand: 26.08.2026
Zweck dieses Gesetzes ist, die Informationssicherheit im Freistaat Sachsen zu erhöhen und Gefahren für informationstechnische Systeme abzuwehren. Die Gewährleistung der Informationssicherheit ist eine wichtige im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe.