Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Hochschulgesetz
SächsHSG§ 84 Zentrale Organe der Hochschule
Stand: 26.08.2026
Zentrale Organe der Hochschule sind der Senat, der Erweiterte Senat, das Rektorat und der Hochschulrat, an der Dualen Hochschule Sachsen auch die Direktorenversammlung. Sie geben sich jeweils eine Geschäftsordnung.