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§ 84 SächsHSG (Sachsen) — Zentrale Organe der Hochschule

Sächsisches Hochschulgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zentrale Organe der Hochschule sind der Senat, der Erweiterte Senat, das Rektorat und der Hochschulrat, an der Dualen Hochschule Sachsen auch die Direktorenversammlung. Sie geben sich jeweils eine Geschäftsordnung.