Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ganztagsangebotsverordnung
SächsGTAVO§ 2 Mindestanforderungen
Stand: 26.08.2026
Ganztagsangebote sind unterrichtsergänzende Maßnahmen, insbesondere zusätzliche Bildungs- und Förderangebote sowie Arbeitsgemeinschaften. Eine Schule mit Ganztagsangeboten ist eine Schule, an der
1. an mindestens drei Tagen in der Woche ein Angebot bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst,
2. ein Mittagessen bereitgestellt wird und
3. Ganztagsangebote unter Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden sowie in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.