Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft
SächsFrTrSchulG§ 12 Freie Unterrichts- und Erziehungseinrichtungen
Stand: 26.08.2026
Freie Unterrichts- und Erziehungseinrichtungen sind Einrichtungen, die keinen schulischen Charakter haben. Sie dürfen keine Bezeichnung führen, die eine Verwechslung mit Schulen in öffentlicher Trägerschaft oder mit Ersatzschulen hervorrufen kann.