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§ 12 SächsFrTrSchulG (Sachsen) — Freie Unterrichts- und Erziehungseinrichtungen

Sächsisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Freie Unterrichts- und Erziehungseinrichtungen sind Einrichtungen, die keinen schulischen Charakter haben. Sie dürfen keine Bezeichnung führen, die eine Verwechslung mit Schulen in öffentlicher Trägerschaft oder mit Ersatzschulen hervorrufen kann.