Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Eigenbetriebsverordnung
SächsEigBVO§ 25 Liquiditätsrechnung
Stand: 26.08.2026
In einer Liquiditätsrechnung ist der Mittelzu- und Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr darzustellen. Die Liquiditätsrechnung ist wie der Liquiditätsplan zu gliedern (§ 19 Absatz 3).