Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz
SächsBeamtVG§ 104 Erlass von Verwaltungsvorschriften
Stand: 26.08.2026
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften erlässt das Staatsministerium der Finanzen.