Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Haushaltsordnung

SäHO

§ 1 Feststellung des Haushaltsplans

Stand: 26.08.2026

Sachsen1 Entscheidung

Der Haushaltsplan wird durch das Haushaltsgesetz festgestellt. Mit dem Haushaltsgesetz wird nur der Gesamtplan (§ 13 Abs. 4) verkündet.

→§ 2