Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Haushaltsordnung
SäHO§ 1 Feststellung des Haushaltsplans
Stand: 26.08.2026
Der Haushaltsplan wird durch das Haushaltsgesetz festgestellt. Mit dem Haushaltsgesetz wird nur der Gesamtplan (§ 13 Abs. 4) verkündet.