Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die Sudetendeutsche Stiftung
SudetStGArt 3 Stiftungsvermögen
Stand: 25.08.2026
Das Stiftungsvermögen besteht aus
1. dem zum 31. Dezember 2017 vorhandenen Grundstockvermögen sowie
2. sonstigen Zuwendungen, soweit sie nicht zur Erfüllung des Stiftungszwecks bestimmt sind.