Gesetze / Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz
StromVKG§ 5 Gebotstermin und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten
Stand: 23.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StromVKG/5#abs-1 (1) Die Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten findet in einem Gebotstermin am 18. Mai 2027 statt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StromVKG/5#abs-2 (2) Das Ausschreibungsvolumen beträgt 2 Gigawatt.