§ 5 StromVKG — Gebotstermin und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten

Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz

Stand: 23.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten findet in einem Gebotstermin am 18. Mai 2027 statt.

(2) Das Ausschreibungsvolumen beträgt 2 Gigawatt.