§ 7 Leistung von Strom in das Steuergebiet
Stand: 10.06.2019
Bezieht ein Letztverbraucher Strom aus einem Gebiet außerhalb des Steuergebiets, entsteht die Steuer dadurch, daß der Strom durch den Letztverbraucher im Steuergebiet aus dem Versorgungsnetz entnommen wird. Steuerschuldner ist der Letztverbraucher.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 7 StromStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 01.02.2011 – EnZR 57/09(Anspruch des Energieversorgers gegen Sondervertragskunden auf Erstattung von Konzessionsabgaben: Berücksichtigung von Stromsteuerermäßigungen im Rahmen des Grenzpreisvergleichs)
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.