Gesetze / Stromgrundversorgungsverordnung
StromGVV§ 23 (weggefallen)
Stand: 24.12.2025
Wird zitiert von 1
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- BGH, 24.02.2016 – VIII ZR 216/12Gaslieferungsvertrag mit Nicht-Haushaltskunden: Preisänderungsrecht nach billigem Ermessen nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Gas-Richtlinie; Anwendung der Transparenzanforderungen; Prüfungsmaßstab bei der Billigkeitskontrolle; Anforderungen an den Vortrag zu Bezugskostensteigerungen; einseitig vorgenommene Änderung der allgemeinen Tarife und Bedingungen als VertragsänderungZitiert von 6
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 23 StromGVV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.