Gesetze / Strahlenschutzverordnung
StrlSchVAnlage 18 (zu den §§ 171, 197)Dosis- und Messgrößen
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2166 - 2168)
Teil A: Messgrößen für äußere Strahlung
Messgrößen für äußere Strahlung sind
Dabei ist
Teil B: Berechnung der Körperdosis
| HT,R = wRDT,R |
| [Abbildung] |
Zur Berechnung der lokalen Hautdosis wird die gemittelte Energiedosis der Haut in 0,07 Millimeter Gewebetiefe herangezogen.
Bei einer inneren Exposition berücksichtigt die Organ-Äquivalentdosis auch die nach dem Bezugszeitpunkt auftretende Exposition auf Grund des Verbleibs der Radionuklide im Körper (Folge-Organ-Äquivalentdosis).
Die Folge-Organ-Äquivalentdosis HT(τ) ist das Zeitintegral der Organ-Äquivalentdosisleistung im Gewebe oder Organ T, die eine Person infolge einer Inkorporation radioaktiver Stoffe zum Zeitpunkt t0 erhält:
| [Abbildung] |
Hierbei bezeichnet τ den Zeitraum, über den die Integration erfolgt. Für Erwachsene ist ein Zeitraum von 50 Jahren und für Kinder der Zeitraum vom jeweiligen Alter bis zum Alter von 70 Jahren zugrunde zu legen, sofern kein anderer Wert angegeben wird.
Die effektive Dosis nach § 5 Absatz 11 des Strahlenschutzgesetzes ist das zur Berücksichtigung der Strahlenwirkung auf verschiedene Organe oder Gewebe gewichtete Mittel von Organ-Äquivalentdosen; die Strahlenempfindlichkeiten der verschiedenen Organe oder Gewebe werden durch die Wichtungsfaktoren wT nach Teil C Nummer 2 berücksichtigt. Dabei ist über alle in Teil C Nummer 2 aufgeführten Organe und Gewebe zu summieren und über die Organ-Äquivalentdosiswerte für die männliche und weibliche Referenzperson zu mitteln:
| [Abbildung] |
Die effektive Folgedosis E(τ) ist die Summe der Folge-Organ-Äquivalentdosen HT(τ) nach Nummer 1, jeweils multipliziert mit dem zugehörigen Gewebe-Wichtungsfaktor wT nach Teil C Nummer 2. Dabei ist über alle in Teil C Nummer 2 aufgeführten Organe und Gewebe zu summieren:
| [Abbildung] |
Bei der Berechnung der effektiven Dosis ist die Energiedosis der Haut in 0,07 Millimeter Gewebetiefe über die ganze Haut zu mitteln.
Es ist davon auszugehen, dass eine effektive Dosis von 1 Millisievert verursacht wird durch
Für die Berechnung der Exposition sind jeweils die Dosiskoeffizienten und Vorgaben aus der Zusammenstellung im Bundesanzeiger Nr. 160a und b vom 28. August 2001 Teil I, II und III sowie IV und V heranzuziehen. Die zuständige Behörde kann unter Berücksichtigung der Expositionsbedingungen andere Dosiskoeffizienten nach dem Stand von Wissenschaft und Technik festlegen.
Bei äußerer Exposition gilt die Organ-Äquivalentdosis der Gebärmutter der Schwangeren als effektive Dosis des ungeborenen Kindes.
Bei innerer Exposition gilt die effektive Folgedosis der Schwangeren, die durch die Aktivitätszufuhr bedingt ist, als effektive Dosis des ungeborenen Kindes, soweit die zuständige Behörde auf Grund der Expositionsbedingungen nichts anderes festlegt.
Teil C: Werte des Strahlungs-Wichtungsfaktors und des Gewebe-Wichtungsfaktors
| Strahlungsart | Strahlungs-Wichtungsfaktor wR |
|---|---|
| Photonen | 1 |
| Elektronen und Myonen | 1 |
| Protonen und geladene Pionen | 2 |
| Alphateilchen, Spaltfragmente, Schwerionen | 20 |
| Neutronen, Energie En< 1 | [Abbildung] |
| Neutronen, 1 ≤ Energie En≤ 50 | [Abbildung] |
| Neutronen, Energie En> 50 | [Abbildung] |
En ist der Zahlenwert der Neutronenenergie in MeV.
| Gewebe oder Organe | Gewebe-Wichtungsfaktor wT |
|---|---|
| 1. Knochenmark (rot) | 0,12 |
| 2. Dickdarm | 0,12 |
| 3. Lunge | 0,12 |
| 4. Magen | 0,12 |
| 5. Brust | 0,12 |
| 6. Keimdrüsen | 0,08 |
| 7. Blase | 0,04 |
| 8. Speiseröhre | 0,04 |
| 9. Leber | 0,04 |
| 10. Schilddrüse | 0,04 |
| 11. Haut | 0,01 |
| 12. Knochenoberfläche | 0,01 |
| 13. Gehirn | 0,01 |
| 14. Speicheldrüsen | 0,01 |
| 15. Andere Organe oder Gewebe | 0,12 |
_________
Teil D: Qualitätsfaktor Q
Die Werte des Qualitätsfaktors Q der ICRU in Abhängigkeit von dem unbeschränkten linearen Energieübertragungsvermögen L in Wasser bestimmen sich nach den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007: ICRP-Veröffentlichung 103, die im digitalen Online Repositorium und Informations-System (DORIS) des Bundesamtes für Strahlenschutz unter der Kennung urn:nbn:de:0221-2009082154 veröffentlicht sind, wie folgt:
| L | Q(L) |
|---|---|
| < 10 | 1 |
| 10 ≤ L ≤ 100 | 0,32*L – 2,2 |
| L > 100 | 300/√Lˉ |
L ist der Zahlenwert des linearen Energieübertragungsvermögens in Wasser in keV/µm.
Änderungsverlauf
-
01.01.2023 in Kraft
Anlage 18 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Januar 2024 (BGBl. I Nr. 8)
BGBl. 2024 I Nr. 8
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