Gesetze / Strahlenschutzverordnung
StrlSchV§ 83 Werte für hochradioaktive Strahlenquellen
Stand: 10.06.2019
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Für die Bestimmung, ab welcher Aktivität ein umschlossener radioaktiver Stoff eine hochradioaktive Strahlenquelle ist, ist Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 4 anzuwenden.