Gesetze / Strahlenschutzgesetz
StrlSchG§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich
Stand: 10.06.2019
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz trifft Regelungen zum Schutz des Menschen und, soweit es um den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit geht, der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung insbesondere bei
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchG/1#abs-2 (2) Dieses Gesetz trifft keine Regelungen für
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchG/1#abs-3 (3) Dieses Gesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sind im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1799) auch im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels anzuwenden.