Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin
StrWAusbV 2002§ 6 Ausbildungsplan
Stand: 10.06.2019
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.