Gesetze / Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 21 Absatz 6 Satz 1 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
StrRehaGSchäV§ 3 Inkrafttreten
Stand: 02.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 20.05.2026
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2025 in Kraft.