Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 21 Absatz 6 Satz 1 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Stand: 20.05.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2025 in Kraft.