Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen
StrPrüfVO§ 13 Umsatzsteuer
Stand: 26.08.2026
In der Gebühr ist die Umsatzsteuer, soweit sie anfällt, enthalten.