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§ 13 StrPrüfVO (Sachsen) — Umsatzsteuer

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In der Gebühr ist die Umsatzsteuer, soweit sie anfällt, enthalten.