Gesetze / Stipendienprogramm-Verordnung
StipV§ 1 Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- VG Frankfurt am Main, 04.02.2014 – 3 K 1058/12.FZitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Hochschulen schreiben ihre zu vergebenden Stipendien mindestens einmal im Jahr aus. Spätestens mit der Ausschreibung machen die Hochschulen in allgemein zugänglicher Form bekannt
1.
die voraussichtliche Zahl und gegebenenfalls die Zweckbindung der zur Verfügung stehenden Stipendien,
2.
die Form der Bewerbung und die Stelle, bei der sie einzureichen ist,
3.
die von den Bewerbern beizubringenden Unterlagen,
4.
den Ablauf des Auswahlverfahrens und
5.
die Bewerbungsfristen.
Vorschriften der Hochschulen zur weiteren Ausgestaltung der Bewerbungs- und Auswahlverfahren bleiben unberührt.