Gesetze / Gesetz über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
StiftPKG§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 01.12.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StiftPKG/20#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StiftPKG/20#abs-2 (2) Gleichzeitig tritt das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Preußischer Kulturbesitz“ und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 224-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 59 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, außer Kraft.