Gesetze / Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011
StichprobenV§ 5 Zusammenarbeit der statistischen Ämter
Stand: 10.06.2019
Die statistischen Ämter der Länder arbeiten bei der Haushaltsstichprobe mit dem Statistischen Bundesamt zusammen, um insbesondere das Erhebungsverfahren sowie die Datenverarbeitung und die Datenaufbereitung bundesweit einheitlich durchzuführen.