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§ 5 StichprobenV — Zusammenarbeit der statistischen Ämter

Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die statistischen Ämter der Länder arbeiten bei der Haushaltsstichprobe mit dem Statistischen Bundesamt zusammen, um insbesondere das Erhebungsverfahren sowie die Datenverarbeitung und die Datenaufbereitung bundesweit einheitlich durchzuführen.