Gesetze / Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
StabG§ 17
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- VG Frankfurt (Oder), 30.08.2017 – VG 5 K 360/12Zitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 – OVG 9 S 14.16Anforderungen an die Änderung eines Eilbeschlusses wegen veränderter höchstrichterlicher Rechtsprechung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 96
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Bund und Länder erteilen sich gegenseitig die Auskünfte, die zur Durchführung einer konjunkturgerechten Haushaltswirtschaft und zur Aufstellung ihrer Finanzpläne notwendig sind.