Gesetze / Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
StaRUG§ 79 Aufgaben
Stand: 01.01.2021
Der fakultative Restrukturierungsbeauftragte unterstützt den Schuldner und die Gläubiger bei der Ausarbeitung und Aushandlung des Restrukturierungskonzepts und des auf ihm basierenden Plans.