§ 40 Abschlußzeugnis
Stand: 10.06.2019
Aus dem Abschlußzeugnis über eine ausbildende oder weiterbildende Maßnahme darf die Gefangenschaft eines Teilnehmers nicht erkennbar sein.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 40 StVollzG →
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- BSG, 17.12.2024 – B 11 AL 10/23 RArbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis - Strafgefangener - zusammenhängender Arbeits- bzw Ausbildungsabschnitt - Berücksichtigung von arbeitsfreien TagenZitiert von 3
- OLG Frankfurt am Main, 21.03.2013 – 3 Ws 1258/11 StVollz
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