Gesetze / Strafvollzugsgesetz

StVollzG

§ 142 Einrichtungen für Mütter mit Kindern

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

In Anstalten für Frauen sollen Einrichtungen vorgesehen werden, in denen Mütter mit ihren Kindern untergebracht werden können.

§ 141 § 143