Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße zwischen Nürnberg und Kelheim sowie des Regen in Regensburg

StV_MDWaStr_Bay_D

§ 2 Durchleiten von Wasser

Stand: 25.08.2026

Bayern

Über das Durchleiten von Wasser für wasserwirtschaftliche und landeskulturelle Zwecke durch die Wasserstraßen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und die damit zusammenhängenden Fragen werden Bund und Bayern eine gesonderte Vereinbarung treffen.

§ 1 § 3