Gesetze / Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
StVZO§ 69 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BVerfG, 03.10.1957 – 1 BvR 194/52VerfBeschw. gegen Gerichtsurteil. Verletzung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG durch Strafurteil, das auf ungültigen Rechtsvorschriften beruht
- AG Zeitz, 27.02.2018 – 13 OWi 724 Js 200466/18
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Für § 69 StVZO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.