Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz betreffend die Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen
StVVAKaminBay_RPfStVArt 6
Stand: 25.08.2026
Bei der Anlage des Vermögens der Anstalt ist das Land Rheinland-Pfalz entsprechend dem Anteil des Beitragsaufkommens am Gesamtbeitragsaufkommen der Anstalt zu berücksichtigen, jeweils bezogen auf die Beiträge aus der Pflichtversicherung.