Gesetze / Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz
StVUnfStatG§ 1
Stand: 10.06.2019
Über Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt oder Sachschäden verursacht worden sind, wird laufend eine Bundesstatistik geführt. Sie dient dazu, eine aktuelle, umfassende und zuverlässige Datenbasis über Struktur und Entwicklung der Straßenverkehrsunfälle zu erstellen.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 1 StVUnfStatG →
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- VG Köln, 26.03.2024 – 6 L 2289/23Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 02.01.2024 – 2 L 3016/23Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.