Gesetze / 9. Ausnahmeverordnung zur StVO
StVOAusnV 9§ 4
Stand: 10.06.2019
Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.