Gesetze / Landesrecht Bayern / Vertrag zum Europäischen Fernsehkulturkanal
StVEKKStVArt 2
Stand: 25.08.2026
Das Programm wird über den Rundfunksatelliten TDF abgestrahlt. Die Vertragsstaaten streben darüber hinaus an, durch Bereitstellung zusätzlicher Übertragungswege eine möglichst gleichgewichtige Versorgungsreichweite zu erreichen.