Gesetze / Landesrecht Bayern / Vertrag zum Europäischen Fernsehkulturkanal
StVEKKStVArt 3
Stand: 25.08.2026
Die französische Regierung verpflichtet sich, daß die deutschen und französischen Finanzleistungen für den EKK nicht durch die Zahlung von Mehrwertsteuer verringert werden.