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Art 2 StVEKKStV (Bayern)

Vertrag zum Europäischen Fernsehkulturkanal

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Programm wird über den Rundfunksatelliten TDF abgestrahlt. Die Vertragsstaaten streben darüber hinaus an, durch Bereitstellung zusätzlicher Übertragungswege eine möglichst gleichgewichtige Versorgungsreichweite zu erreichen.