Gesetze / Landesrecht Bayern / Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung
StVBodSchAbkArt 9
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVBodSchAbk/9#abs-1 (1) Das vorliegende Übereinkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich bei der Regierung des Landes Baden-Württemberg hinterlegt werden. Es tritt 30 Tage nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVBodSchAbk/9#abs-2 (2) Das Übereinkommen bleibt in Kraft, solange es nicht von einem Anliegerstaat mit einer Frist von sechs Monaten auf Jahresende gekündigt worden ist.