Gesetze / Landesrecht Bayern / Studienkollegordnung
StKO§ 14 Zeugnisse
Stand: 25.08.2026
Zeugnisse über die Leistungen im Vorkurs und im ersten Semester werden nicht ausgestellt. Studierende, denen das Vorrücken in das zweite Semester versagt wird, erhalten darüber eine schriftliche Mitteilung.