Zeugnisse über die Leistungen im Vorkurs und im ersten Semester werden nicht ausgestellt. Studierende, denen das Vorrücken in das zweite Semester versagt wird, erhalten darüber eine schriftliche Mitteilung.
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Zeugnisse über die Leistungen im Vorkurs und im ersten Semester werden nicht ausgestellt. Studierende, denen das Vorrücken in das zweite Semester versagt wird, erhalten darüber eine schriftliche Mitteilung.